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Ein harter Konkurrenzkampf in allen Bereichen der Wirtschaft zwingt die
Unternehmen, Waren so preisbewusst wie möglich zu produzieren und
zu transportieren.
Für den innerbetrieblichen Transport werden dabei meistens Gabelstapler
und Elektrokarren benutzt. Diese Fahrzeuge zählen zu den sogenannten
Flurförderzeugen.
Mit derartigen Fahrzeugen wird in fast jeden Winkel eines Betriebes gefahren,
außerdem sind sie fast ständig im Einsatz. Von daher wird es
erklärlich, dass sich doch leider Jahr für Jahr eine erhebliche
Anzahl von teilweise recht schwerwiegenden Unfällen ereignet.
Die Unfallstatistiken lassen dabei eine bemerkenswerte Tatsache erkennen:
An tödlichen Unfällen mit Gabelstaplern waren lediglich 12%
der ausgebildeten Fahrer beteiligt. Das heißt, die nicht ausgebildeten
Fahrer waren achtmal so häufig in tödliche Unfälle verwickelt.
Hieraus geht schon hervor, dass nur besonders zuverlässige Personen
geeignet sind, einen Gabelstapler zu führen.
Aber die charakterliche Eignung allein genügt eben nicht, sondern
der Fahrer muss mit den Gefahren, die der Gabelstapler in sich birgt,
vertraut sein; er muss seinen technischen Aufbau kennen, und er muss den
Gabelstapler beherrschen können. Außerdem muss er mit einer
Reihe wichtiger gesetzlicher Bestimmungen vertraut sein.
Unfälle entstehen schließlich kaum aus böser Absicht;
manchmal sind Leichtsinn und Gleichgültigkeit die Ursache, in den
meisten Fällen war es jedoch Unkenntnis, die zu verhängnisvollen
Fehlern führte. Es war nicht bekannt, wie man sich richtig verhält,
und welche Folgen falsches Verhalten haben kann.
Auf diesem Hintergrund verlangen dieBerufsgenossenschaften zu Recht unter
anderem:
- eine Ausbildung zum Führen von Flurförderzeugen,
- den Nachweis des Ausbildungserfolges,
- ein Mindestalter von 18 Jahren für den Erwerb eines "Fahrausweises
für motorisch angetriebene Flurförderzeuge",
- eine schriftliche Beauftragung der Staplerfahrer
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